Widerruf und Rücktrittsrecht

Bei Fernanmeldung zu einem Kurs – online, per E-Mail, Fax oder telefonisch – steht Ihnen im Sinne des FAGG ein Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Der Rücktritt von einer Buchung ist an keine Form gebunden. Es kann hierfür das unter http://www.ifap.com/docs/WIDERRUFSFORMULAR_FERNANMELDUNG.pdf verfügbare Formular verwendet werden. Eine schriftliche Rücktrittserklärung müssen Sie innerhalb der genannten 14-Tages-Frist versenden. Bereits bezahlte Kurs- oder Prüfungsgebühren werden von uns abzüglich etwaiger angefallener Buchungs- bzw. Bankgebühren zurückerstattet.

Sofern die Abhaltung eines Kurses vor Ablauf der Rücktrittsfrist, sohin innerhalb von 14 Tagen ab Anmeldung geplant ist, verlangt der Klient ausdrücklich, dass das I.F.A.P. mit der Abhaltung dieses Kurses zu dem geplanten Zeitpunkt beginnt.

Es gelten die Rücktrittsbeschränkungen des § 18 FAGG. Das Rücktrittsrecht gilt somit insbesondere nicht für Kurse, die innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsabschluss beginnen und während dieses Zeitraums vollständig abgehalten werden. Tritt der Klient rechtzeitig vom Vertrag zurück und wurde ein Kurs zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung bereits teilweise abgehalten, wird dem Klienten die anteilige Kursgebühr rückerstattet, die auf die noch nicht abgehaltenen Kurseinheiten entfällt.

Alternative Streitbeilegung

Seit Anfang 2016 gilt weiters das sogenannte Alternative-Streitbeilegung-Gesetz (AStG), welches vorsieht, dass sich Unternehmer und Verbraucher im Falle von Streitigkeiten über Verpflichtungen aus einem entgeltlichen Vertrag über Waren und Dienstleistungen anstelle eines Gerichtsverfahrens grundsätzlich freiwillig einem alternativen Streitbeilegungsverfahren unterziehen können. Für online abgeschlossene Geschäfte kommen zwei AS-Stellen in Frage: der Internet Ombudsmann (http://www.ombudsmann.at) und die Schlichtung für Verbrauchergeschäfte (http://verbraucherschlichtung.or.at). I.F.A.P. verpflichtet sich nicht, sich einem alternativen Streitbeilegungsverfahren zu unterziehen.

„Die Europäische Kommission stellt eine Online-Streitbeilegungsplattform bereit, die unter http://ec.europa.eu/odr aufrufbar ist.“