Institut für angewandte Pädagogik - I.F.A.P.

Kirschengasse 4
A-8074 Hart bei Graz.

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Die zertifizierte Ausbildung
zum/zur Lebens- und Sozialberater/-in

Unsere Ausbildung ist mit der Lehrgangsnummer ZA-LSB 046.0/2003 zertifiziert.

Ausbildungsdauer:
Der Ausbildungslehrgang mit Abschlussprüfung dauert ca. 5 Semester; die Absolvierung des Berufspraktikums, welches schon während des Lehrgangs beginnt, dauert zusätzlich noch etwa 2 bis 4 Semester.

Berufsvoraussetzungen:
Der Zugang zum Beruf "Lebens- und Sozialberater/-in" setzt keine akademische Vorbildung und auch keine Matura voraus.
Drei bis fünf intensive Ausbildungsjahre mit Selbsterfahrung, mindestens 584 Stunden Unterricht in Theorie und Praxis, sowie mindestens 650 Stunden fachliche Tätigkeit unter mindestens 100 Stunden Supervision stellen die Basis für eine fundierte Kompetenz und ein langsames Hineinwachsen in den Beruf dar.

Gemäß der Befähigungsnachweisverordnung für das konzessionierte Gewerbe des Lebens- und Sozialberaters BGBl. Nr. 221, Teil II, vom 10. Juli 1998 und der 140. Verordnung: Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung ausgegeben am 14. Februar 2003, wird der Lehrgang mit folgenden inhaltlich festgelegten Teilen angeboten. Die Angaben sind als Mindestwerte zu verstehen.

  1. 240 Stunden "Methodik der Lebens- und Sozialberatung"
  2. 80 Stunden "Krisenintervention"
  3. 16 Stunden "Berufsethik und Berufsidentität"
  4. 16 Stunden "Betriebswirtschaftliche Grundlagen"
  5. 24 Stunden "Rechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Lebens- und Sozialberatung
  6. 30 Stunden Einzelselbsterfahrung
  7. 120 Stunden Gruppenselbsterfahrung
  8. 750 Stunden fachliche Tätigkeit unter begleitender Supervision, insbesondere im Sinne einer Fallkontrolle durch eine ausbildungsberechtigte Person. Die fachliche Tätigkeit hat jedenfalls zu umfassen:
    a) 100 protokollierte Beratungseinheiten (darunter mindestens fünf Erstgesprächsprotokolle und Prozessprotokolle über zwei abgeschlossene Beratungen).
    b) 100 nachgewiesene Supervisionseinheiten (Einzel- und Gruppensupervision), davon mindestens zehn Einzelsupervisionseinheiten.  
Dr. Peter Drumbl