Die zertifizierte Ausbildung
zum/zur Lebens- und Sozialberater/-in
Unsere Ausbildung ist mit der Lehrgangsnummer ZA-LSB 046.0/2003 zertifiziert.
Ausbildungsdauer:
Der Ausbildungslehrgang mit Abschlussprüfung dauert ca. 5 Semester; die
Absolvierung des Berufspraktikums, welches schon während des Lehrgangs
beginnt, dauert zusätzlich noch etwa 2 bis 4 Semester.
Berufsvoraussetzungen:
Der Zugang zum Beruf "Lebens- und Sozialberater/-in" setzt keine
akademische Vorbildung und auch keine Matura voraus.
Drei bis fünf intensive Ausbildungsjahre mit Selbsterfahrung,
mindestens 584 Stunden Unterricht in Theorie und Praxis, sowie
mindestens 650 Stunden fachliche Tätigkeit unter mindestens 100 Stunden
Supervision stellen die Basis für eine fundierte Kompetenz und ein
langsames Hineinwachsen in den Beruf dar.
Gemäß
der Befähigungsnachweisverordnung für das konzessionierte Gewerbe des
Lebens- und Sozialberaters BGBl. Nr. 221, Teil II, vom 10. Juli 1998
und der 140. Verordnung: Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung
ausgegeben am 14. Februar 2003, wird der Lehrgang mit folgenden
inhaltlich festgelegten Teilen angeboten. Die Angaben sind als
Mindestwerte zu verstehen.
- 240 Stunden "Methodik der Lebens- und Sozialberatung"
- 80 Stunden "Krisenintervention"
- 16 Stunden "Berufsethik und Berufsidentität"
- 16 Stunden "Betriebswirtschaftliche Grundlagen"
- 24 Stunden "Rechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Lebens- und Sozialberatung
- 30 Stunden Einzelselbsterfahrung
- 120 Stunden Gruppenselbsterfahrung
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750 Stunden fachliche Tätigkeit unter begleitender Supervision,
insbesondere im Sinne einer Fallkontrolle durch eine
ausbildungsberechtigte Person. Die fachliche Tätigkeit hat jedenfalls
zu umfassen:
a) 100 protokollierte Beratungseinheiten (darunter
mindestens fünf Erstgesprächsprotokolle und Prozessprotokolle über zwei
abgeschlossene Beratungen).
b) 100 nachgewiesene Supervisionseinheiten (Einzel- und
Gruppensupervision), davon mindestens zehn Einzelsupervisionseinheiten.
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